• Durchgängiges Leitprinzip

        • Durchgängige individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler:

          • Stärkung der Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik durch zusätzliche Stunden in der Kontingentstundentafel;
          • Einsatz von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht und für Differenzierungsmaßnahmen;
          • Lernstandserhebungen in Klasse 5 in den Fächern Deutsch und Mathematik und den Vergleichsarbeiten VERA 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mit anschließenden Fördermaßnahmen.
        • Konsequent berufsorientiert

        • Von zentraler Bedeutung ist die frühzeitige Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihren Wünschen und Vorstellungen, Perspektiven und Möglichkeiten in Bezug auf ihre Lebens- und Berufswegeplanung. In besonderem Maße fördern die Haupt- und Werkrealschulen praktische Begabungen, Neigungen und Leistungen auf der Basis von vielfältigen anwendungsorientierten Situationen im Rahmen der Beruflichen Orientierung. So können die Schülerinnen Schüler auf der Basis zahlreicher Netzwerke und Kooperationen zwischen den Haupt- und Werkrealschulen und den Ausbildungsbetrieben beispielsweise Berufserkundungen, Betriebspraktika, Schnuppertage etc. erleben und dadurch verschiedene Berufe und den Berufsalltag in der Realität kennen lernen. 

        • Individuelle Förderung

        • Mehr Chancengleichheit durch individuelle Förderung ist ein zentrales Ziel der Bildungspolitik. Die Werkrealschule macht diesen Anspruch zum pädagogischen Leitprinzip.

          In der Hauptschule/Werkrealschule wird die Lern- und Leistungsentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers in allen Klassenstufen gefördert. Dieser Verantwortung sehen sich alle am Schulleben Beteiligten gemeinsam verpflichtet.