• Schulregeln

    • Grundsätzlicht gilt, dass eine Schulordnung helfen soll, die Schule zu einem Ort zu machen, an dem wir uns alle wohl fühlen. Deswegen gelten folgende Grundprinzipien:

      Respekt - Höflichkeit - Rücksichtnahme - Pünktlichkeit - Gewaltlosigkeit

      1. Unterricht

      Schüler und Schülerinnen kommen pünkltich und regelmäßig zum Unterricht oder zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen.

      Unmittelbar vor dem Unterricht begeben sich die Schüler und Schülerinnen zu dem jeweiligen Unterrichtsraum.

      Sollte der jeweilige Fachlehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein, erkundigen sich die Klassensprecher im Sekretariat.

      Bei Zimmerwechsel und Unterrichtsende sind die Stühle hochzustellen (wenn danach in dem Zimmer kein Unterricht mehr ist), das Licht zu löschen, zu fegen und die Fenster zu schließen.

      2. Verhalten im Schulbereich

      Für die Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule tragen alle, die hier lernen und lehren, die Verantwortung. Deswegen wird der Müll in die entsprechenden Mülleimer entsorgt, es werden keine Gegenstände beschädigt, die Wände, die Fußböden und generell alle Einrichtungsgegenstände werden sorgsam behandelt.

      Das Kaugummikauen ist verboten.

      Zigaretten, Vaporizer, Alkohol und andere Drogen sind verboten.

      Das Mitführen von Waffen, Attrappen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist verboten. Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht.

      Für das Anbringen von Plakaten oder Flyern muss die Erlaubnis der Schulleitung eingeholt werden.

      3. Pausen

      Während der Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und halten sich auf dem jeweiligen Pausenhof (RS / WRS) auf, außer bei Regen. Regenpausen werden über den Lautsprecher angekündigt. Das Gebäude ist in der Pause zügig zu verlassen, Versteckspiele im Gebäude sind nicht erlaubt.

      Das Spielen bzw. Kicken oder Werfen von harten Gegenständen (Lederbälle, Steine, Schneebälle, Kastanien etc.) ist verboten.

      Das Durchqueren der Aula der Realschule während der Pause ist verboten.

      Die Fahrradparkplätze sind kein Aufenthaltsbereich während der Pausen. Zeitnah wird eine  Markierung des Schulgeländes erfolgen.

      Bei späterem Unterrichtsbeginn, Warte- und Freizeiten begeben sich die Schülerinnen und Schüler in die Aula.

      Das Schulgelände darf, außer während der Mittagspause, nicht verlassen werden.

      4. Toilettengänge

      Toilettengänge sind grundsätzlich nur während der Pause möglich. Nur in äußersten Notfällen oder bei Krankheit mit Attest dürfen Schülerinnen und Schüler während der Stunde gehen, da dies jedes Mal eine massive Unterrichtsstörung bedingt. Zudem kam es während der Unterrichtszeit in den Toiletten zu Vandalismus, da die Aufsicht nicht gegeben ist.

      In der Pause können sich die Schülerinnen und Schüler bei dem aufsichtsführenden Lehrer melden, sie dürfen dann einzeln auf die Toilette. Dabei ist zu beachten, dass der Eingang zum Gebäude während der Pause der Haupteingang ist.

      5. Handynutzung

      Das Mitführen privater Handys, Smartphones, Tablets o.ä. ist für den Unterricht an unserer Schule nicht notwendig, ihr Gebrauch ist nicht erlaubt. Es gilt die gesonderte Handyregelung.

      6. Krankmeldungen / Fehlzeiten

      Krankmeldungen erfolgen über Edupage. Erkrankt eine Schülerin, ein Schüler während der Unterrichtszeit, meldet er dieses dem Fach- oder Klassenlehrer.

      Entlassungen während der Unterrichtszeit erfolgen nur über das Sekretariat nach einer Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten.

      Unentschuldigtes Fehlen bei einer Klassenarbeit führt zu der Note 6 in der Arbeit.

      Beurlaubungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag bei der Schulleitung möglich.

      Versäumter Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuarbeiten.

  • Handyregel
    Präambel

     

    Das Mitführen privater Smartgeräte (Smartphone, Smartwatch o.ä.) ist für den Unterricht an unserer Schule nicht notwendig. Die Mitnahme privater Smartgeräte an die Schule erfolgt auf eigene Verantwortung und unter Haftungsausschluss der Schule.

    Nachfolgende Ordnung gilt für die Benutzung von Smartgeräten durch Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeiten, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei allen weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Unterrichts. 

    Die Schule gibt sich für den Umgang mit Smartgeräten folgende Nutzungsordnung. Die Nutzung der digitalen Geräte ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig und ist Bestandteil der Schulordnung.

    § 1

    Alle digitalen Geräte sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler, im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und werden RS: außer Sichtweite sicher verwahrt / WRS: während des Unterrichtstages in Handygaragen verräumt.. Eine Stummschaltung reicht nicht aus. 

    Die Unterrichtszeit beginnt um 7.30 und endet um 15.00 Uhr, unabhängig von der tatsächlichen Unterrichtszeit des einzelnen Schülers, der einzelnen Schülerin. Ausgenommen ist nur die Mittagspause von 12.40 bis 13.30 Uhr.

    Bei wichtigen Klassenarbeiten oder Tests können die Geräte zusätzlich vorher eingesammelt werden.

    Lehrkräfte sind in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Einhaltung dieser Smartgeräte-Ordnung stichprobenhaft zu kontrollieren.

    § 2

    In der Mittagspause (12.40 - 13.30) dürfen die Geräte genutzt werden.

    Ausnahmen von § 1 gelten (außerdem)

    • in Notfällen. Ein Notfall liegt insbesondere vor, wenn eine Schülerin oder ein Schüler während der Schulzeit erkrankt und von den Eltern abgeholt werden muss.
    • während einer Klassenfahrt oder eines Schulausfluges. Hier können abweichende Regeln beschlossen werden.
    • wenn eine Lehrkraft die Geräte in ihren Unterricht integrieren möchte. Dann kann sie die Nutzung freigeben. In dieser Zeit ist die Nutzung nur für schulische Zwecke gestattet. Die private Nutzung ist nicht gestattet. Die Schülerinnen und Schüler tragen dabei selbst Sorge für die Funktionsfähigkeit der Geräte und stellen sicher, dass die Geräte vor unrechtmäßiger Nutzung Dritter geschützt sind.
    • Wenn das Handy für die Gesundheit des Schülers, der Schülerin unumgänglich ist, z.B. im Fall einer Überwachung bei Diabetes. Der Schüler, die Schülerin verpflichtet sich, während der obengenannten Zeiten das Handy aber nur für diesen Zweck zu nutzen.
    § 3

    Ist die Nutzung der Geräte nach § 2 erlaubt, verpflichten sich die Schülerinnen und Schüler keine Audio-, Video-, Bildaufnahmen oder sonstigen personenbezogene Daten zu verarbeiten, sofern es nicht ausdrücklich von der Lehrkraft oder den Betroffenen erlaubt wird.

    Während der Nutzung sind Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen mit dem Gerät untersagt und können neben einem Nutzungsverbot und sonstigen Maßnahmen auch zu einer zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung führen.

    Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden oder sonstigen rechtswidrigen Bilder, Videos oder Texte auf das Smartphone zu laden, solche weiter zu versenden oder anderweitig zu verbreiten.

    § 4

    Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler zum ersten Mal gegen § 1, kann das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen werden. Hierfür schaltet die Schülerin oder der Schüler das Gerät aus und übergibt es der Lehrkraft. Der Vorfall wird notiert und das Gerät wird der Schulleitung übergeben. Der Schüler, die Schülerin kann es nach ihrem Unterricht dort wieder abholen.

    Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler zum zweiten Mal gegen § 1 und wird das Gerät wieder eingezogen, so wird der Vorfall ebenfalls notiert, das Gerät muss im Folgenden aber von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

    Bei wiederholten Verstößen gegen die Smartphone-Ordnung erfolgt ein Gespräch der Erziehungsberechtigten mit der Schulleitung und gegebenenfalls Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §90

    § 5

    Nutzt eine Schülerin oder ein Schüler das Gerät während einer Klassenarbeit regelwidrig oder liegt es eingeschaltet auf dem Tisch, so gilt dies als Täuschungsversuch und die Schülerin oder der Schüler muss die Arbeit oder den Test abgeben. Die Arbeit wird dann als ungenügend bewertet.

    Bei wiederholten oder schwerwiegenden Vergehen kann die Lehrkraft oder die Schulleitung eine Ermahnung aussprechen. Außerdem werden die Eltern informiert.

    Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende Bilder oder sonstige rechtswidrige, Videos oder Texte auf dem Gerät einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das Gerät einzuziehen. Es wird an die Schulleitung weitergegeben.

    In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch ein Schulverweis ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie die Eltern, die Polizei und sonstige Behörden (z. B. Jugendamt). Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Smartphones nach jugendgefährdenden Inhalten.

    § 6

    Die Lehrkraft haftet für abgegebene Smartphones nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    Erklärung

    Ich/wir habe/n die Smartphone-Ordnung gelesen und akzeptiere/n sie.

     

    Vor- und Nachname des Schüler, der Schülerin: __________________________________

     

    _____________________________________

    Datum, Unterschrift der Schülerin/des Schülers

     

    ______________________________________

    Datum, Unterschrift der Erziehungsberechtigten


     

    • Trainingsraum

    • Wer während des Unterrichts gegen die Regeln verstößt, bekommt eine Verwarnung und muss bei nochmaligen Verstößen in den Trainingsraum gehen. Das ist ein besonderer Raum, in dem die Schüler*innen über die Folgen ihre Tuns nachdenken sollen. Nach mehrmaligem Trainingsraumbesuch werden die Eltern informiert.